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    <title>b2b64ec9</title>
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      <title>Einen Schritt näher an BREXIT?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/einen-schritt-naeher-an-brexit54ca56aa</link>
      <description>Brexit</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
                      
    Mit der European Union (Notification of Withdrawl) Bill 2017 macht Großbritannien einen großen Schritte nach vorne, um aus der EU auszutreten. Das House of Commons hat der Bill zugestimmt. Jetzt wird eigentlich nur noch abgewartet, dass das House of Lords dieser zustimmt und dass Queen Elizabeth das Royal Assent gibt. Somit kann Prämieministerin May den Antrag zur offiziellen Austritt der EU, Art. 50 notice, stellen.
  
                    &#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Seit dem Volks-Entscheid vom 23.06.2016 hat sich in Großbritannien viel getan. Der Supreme Court erließ am 24.01.2017 das Urteil, dass Prämieministerin May die Zustimmung der Regierung durch einen Act of Parliament benötigt, um den Antrag des Austritts der EU stellen zu können. Aus diesem Grund entstand eine sehr kurze European Union (Notification of Withdrawl) Bill 2017, die Prämieministerin May Erlaubnis gibt, den Volksentscheid durch Einreichung der Artikel 50 Notice zu bekräftigen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Doch was bedeutet das für Unternehmen? Hat man nun mehr Gewissheit, was passieren wird? Die klare Antwort hier bleibt – Nein!
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Obwohl ein 'harter Brexit' nun doch lautstarkt kommuniziert wird, muss abgewartet werden, was die Verhandlungen, die mit einer Frist von 2 Jahren nach Einreichung der Artikel 50 Notice einhergeht, mit sich bringt. Dieser Zeitraum bleibt daher Ungewissheit für die Wirtschaft und nagt sehr an den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und Deutschland und Europa. Einige Unternehmen, insbesondere Finanz-Unternehmen, gehen schon jetzt pragmatisch vor und verlassen Großbritannien für zum Beispiel Frankfurt.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
                      
    Ihre Bestands-Verträge
    
                      &#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Aber wenn Sie vertragliche Beziehungen mit Großbritannien haben, können Sie denn einfach so aus diesem Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen? Oder vielleicht ist es für Sie ganz wichtig, dass der Bestands-Vertrag mit einem britischen Unternehmen weiterläuft. Wie sollen Sie hier jedoch vorgehen?
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Die Entscheidung, dass ein Brexit erfolgen wird, ist nun eher zu befürchten als je zuvor. Eine Überprüfung Ihre Bestandsverträge zum jetzigen Zeitpunkt ist daher sinnvoll. Hier sollte man strategisch vorgehen und ich kann Sie hier gerne beraten. Welche Verträge sind Sie mit englischen Unternehmen eingegangen? Welche Verträge nennen das englische Recht bzw. ist der Gerichtsstand England? ACHTUNG: Es muss sich bei diesen Verträgen nicht unbedingt um einen englischen Vertragspartner handeln! Welche Verträge nennen das Wort 'Europe' irgendwo im Vertrag? Gibt es denn in dem Bestandsvertrag eine Gebietsbeschränkung? Wenn ja, wird hier Europa erwähnt?
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Gerne stehe ich Ihnen für eine rechtliche Überprüfung Ihrer Bestandsverträge zur Seite um Ihnen mitteilen zu können in wie weit es notwendig sein wird, solche Klauseln komplett zu ändern oder, wenn möglich und nötig, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
                      
    Inmitten Vertrags-Verhandlungen?
    
                      &#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Sie befinden sich im Moment in Vertrags-Verhandlungen mit einem englischen Handelspartner oder wünschen, dass auf Ihre Verträge englisches Recht angewendet wird bzw. der Gerichtsstande England ist? Schon jetzt sollten mögliche Szenarien und Optionen des eigentlichen Brexit miteingebaut werden. Es geht hier um das 'worst case scenario', das individuell auf Ihre spezielle Situation abgestimmt sein sollte.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
                      
    Wie geht es weiter?
    
                      &#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Sie müssen in Ihrem Unternehmen (vertragliche) Risiken erkennen und einschätzen. Dau zählt ein rationales wie auch überlegtes und strategisches handeln. Auch wenn Verhandlungen voraussichtlich komplizierter werden, müssen richtige, vertragliche Ansätze geschaffen werden um die Ungewissheit mit einem für Sie angemessenen Risiko für Ihr Unternehmen zu meistern.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Sollten Sie erste rechtliche Einschätzungen für Ihre Bestands-Verträge benötigen bzw. sollten Sie rechtliche Unterstützung für Ihre Vertragsverhandlungen benötigen, können Sie mich gerne unter 0621 9750 6660 oder auf sabine@nielsen.legal kontaktieren.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:49:03 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/einen-schritt-naeher-an-brexit54ca56aa</guid>
      <g-custom:tags type="string">Brexit</g-custom:tags>
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    </item>
    <item>
      <title>Brexit - und was jetzt?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/brexit-und-was-jetztba571af4</link>
      <description>Brexit</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Die einfache Mehrheit der englischen Bevölkerung hat es entschieden: Großbritannien soll die Europäische Union verlassen. Obwohl eine solche Entscheidung keine sofortige Auswirkung hat, wenn überhaupt (!), sollten einige rechtlichen Punkte in Ihren Verträgen überprüft und gegebenenfalls „angepasst“ werden. Mit einer sehr knappen Mehrheit von 52 % hat diese Wahl eines sofort erreicht: Die Ungewissheit für jedermann, wie es denn nun weitergeht.
  
                    &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Es ist aber wichtig zu verstehen, dass es zu keinen sofortigen Änderungen kommen wird. Die heutige Entscheidung ist ausschlaggebend für das, was zukünftig passieren könnte. Die Regierung von Großbritannien muss die Volks-Entscheidung, wenn überhaupt so gewollt, offiziell an den europäischen Rat weiterleiten. Erst wenn dies passiert ist, können Verhandlungen beginnen, wie Großbritannien aus der EU austreten wird. Hierbei ist eine Frist von 2 Jahren angesetzt, die aber auch verlängert werden kann.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Für die Wirtschaft ist das jedoch ein sehr unüberschaubarer Zeitraum. Obwohl verschiedene Modelle angesprochen werden, wie denn ein solcher Austritt ablaufen könnte, ist es in diesem Moment unklar, wie der Austritt von Großbritannien erfolgen wird und was Firmen und Gesellschaften somit erwarten können. Diese Ungewissheit nagt natürlich schon heute an den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und Deutschland und Europa.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
                      
    Brexit &amp;amp; Verträge
    
                      &#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Wie geht es aber jetzt weiter im Hinblick auf Bestandsverträge wie auch neuen bzw. noch zu verhandelnden Verträge von Gesellschaften und Handelspartnern zwischen England und Deutschland? Bis jetzt war das englische Recht ein wichtiger Bestandteil für internationale Verträge. Sind diese Verträge von nun an überhaupt noch gültig? Soll englisches Recht überhaupt noch angewandt werden? Mit der Brexit-Entscheidung ist eines sicher – nichts ist sicher.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Fakt ist, solange die Brexit-Entscheidung nicht offiziell an den europäischen Rat weitergeleitet wird, fängt die 2-Jahres-Frist, die auch in gewissen Umständen verlängert werden kann, nicht an zu laufen. Somit hat diese Entscheidung im Moment keine rechtlichen Auswirkungen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Auch wenn man in Bezug auf Bestandsverträge erstmals Ruhe bewahren sollte, bedeutet dies nicht, dass das heutige Ergebnis ignoriert werden kann. Jedoch sollte die Angelegenheit möglichst, strategisch angegangen werden.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Bei einem bestehenden Vertrag sollte aber ein ganz wichtiger Punkt sofort überprüft werden: Gibt es in diesem Vertrag eine Gebietsbeschränkung? Wenn ja, wird hier Europa erwähnt? In solchen Fällen kann es notwendig sein, eine solche Klausel komplett zu ändern oder, wenn möglich und nötig, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Sollte sich Ihre Angelegenheit im Moment noch in Vertragsverhandlungen befinden, ist es erforderlich, schon jetzt mögliche Szenarien und Optionen des eigentlichen Brexit miteinzubauen. Es geht hier um das „worst case scenario“, das individuell auf Ihre spezielle Situation abgestimmt sein sollte.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
                      
    Brexit &amp;amp; EU-Richtlinien
    
                      &#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Besonders im E-Commerce Bereich gibt es zahlreiche EU-Richtlinien, die für eine Harmonisierung innerhalb von Europa sorgen „sollten“. Mit dem Wegfall von Großbritannien wird es hier zu Änderungen kommen müssen, da diese Richtlinien, egal, ob direkt oder indirekt, eigentlich nicht mehr gelten werden. Es ist natürlich fraglich, ob Großbritannien überhaupt ähnliche Gesetze veranlassen wird, die den schon bestehenden Richtlinien angepasst werden. Wie diese Punkte aber aufzeigen, bestehen für die Wirtschaft im Moment viele Unsicherheiten.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;b&gt;&#xD;
      
                      
    Und jetzt?
    
                      &#xD;
      &lt;span&gt;&#xD;
      &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;/b&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Das ganze Bild der EU inklusive Großbritannien ist in Scherben zerbrochen. Diese müssen nun vorsichtig zusammengesetzt werden, wenn auch irgendwie auf andere Art und Weise. Dieser Prozess wird langwierig und vorerst ungewiss sein. Das Bild wird sich verändern. Wichtig ist daher, dass im Moment keine irrationalen, schnellen und unüberlegten Handlungen getätigt werden sollten. Wirtschaftliche Beziehungen sollten auch weiterhin aufrechterhalten werden. Nur müssen neue Türen geöffnet werden, damit solche Beziehungen auch Früchte tragen können. Verhandlungen werden voraussichtlich komplizierter werden. Aber mit den richtigen (vertraglichen) Ansätzen kann auch diese Ungewissheit gemeistert werden.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:59 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
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    </item>
    <item>
      <title>Die Datenschutzerklärung - wichtig, aber wie lang?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/die-datenschutzerklaerung-wichtig-aber-wie-langf6e717eb</link>
      <description>Onlineshop, Datenschutz</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Wie man auch in diesem Newsletter erkennen kann, ist das Thema Datenschutz ein wichtiger Bestandteil in unserer heutigen, schnelllebigen Welt. Welche Daten werden erfasst? Wie werden sie erhoben? Wie werden diese verwendet? Welche Rechte hat der Kunde? Wie wichtig ist daher eine Datenschutzerklärung?
  
                    &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Erst kürzlich kam es zu einem gerichtlichen Beschluss, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann und somit abgemahnt werden kann. Eine höchst-richterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof ist jedoch abzuwarten.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Laut dem Telemediengesetz gibt es eine Pflicht, dass ein Webseiten-Betreiber, egal, ob dieser einen Newsletter oder ein Webseiten-Analyse-Tool verwendet, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite leicht zugänglich zu machen hat.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Doch wie lang soll eine solche Datenschutzerklärung sein? Wenn man verschiedene Datenschutzerklärungs-Versionen online überprüft, kann man alles, von wenigen Zeilen bis zu einigen hundert Seiten, finden! Sie muss relevant für das Unternehmen sein und muss informieren, welche Daten wie verarbeitet werden. Aber auch das Verwenden von Webseiten-Analyse-Tools sollte ein Bestandteil der Datenschutzerklärung sein.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Da das Thema zur Zeit sehr heiß diskutiert wird, rate ich meinen Mandanten, die verwendete Datenschutzerklärung regelmäßig nach Rechtskonformität zu überprüfen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:57 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
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      <g-custom:tags type="string">Datenschutz,Online Shop</g-custom:tags>
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    </item>
    <item>
      <title>Gefällt mir"-Button - gefällt nicht?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/gefaellt-mir-button-gefaellt-nichtb202c2d4</link>
      <description>Onlineshop, Datenschutz</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Wer kennt diesen Knopf nicht? Den 'Gefällt mir'-Button. Es handelt sich hierbei um ein Facebook-Plug-In, welches oftmals auf eigenen Webseiten verwendet wird. Durch die Verwendung dieses Buttons werden aber Daten an Facebook weitergeleitet. Welche Daten genau erhoben, gespeichert und an Facebook weitergegeben werden, ist unklar. Und genau darin liegt das Problem, findet ein deutsches Gericht in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Eigentlich sollte ein Besucher einer solchen Webseite, die diesen 'Gefällt mir'-Plug-In verwendet, vor der Webseiten-Nutzung darauf aufmerksam gemacht werden, welche Daten erhoben, gespeichert und weitergegeben werden. Eigentlich ist es technisch möglich, eine Webseite erst dann freizuschalten, wenn der Besucher einen solchen Verweis gelesen und zur Kenntnis genommen hat. In dem Facebook-Fall ist es jedoch unklar, welche Daten weitergeleitet und verarbeitet werden.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Sollten Sie daher ein Verwender eines 'Gefällt mir'-Buttons auf Ihrer Webseite sein, muss Ihnen klar sein, dass Sie theoretisch im Moment gegen den Datenschutz verstoßen und daher teuer abgemahnt werden könnten. Bis es zu einer Klärung der Sachlage kommt, ist es Ihnen daher anzuraten, auf diesen Button zu verzichten.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:53 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/gefaellt-mir-button-gefaellt-nichtb202c2d4</guid>
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    </item>
    <item>
      <title>Teilen &amp; Verlinken = Haften?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/teilen-verlinken-haften12ba3aca</link>
      <description>Onlineshop, Datenschutz</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Wer kennt das nicht? Man liest einen Artikel oder sieht ein Bild oder findet eine Webseite toll und möchte diese teilen und / oder mit der eigenen Webseite oder den Social Media Profilen verlinken? Das geht alles heutzutage mit einem einfachen Knopfdruck. Vielleicht schnell noch einen Kommentar dazu. Fertig. Passt. Ganz einfach.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Und da fangen die Probleme unbewusst an. Ab wann kann man für solche Artikel, Bilder oder Webseiten, die man teilt oder verlinkt, haftbar gemacht werden?
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Die Gerichte befassten sich mit dieser Problematik und sind der Ansicht, dass man klar zwischen 'teilen', also einem technischen Verlinken und der 'Gefällt mir'-Option trennen muss. Der Unter-schied liegt darin, dass eine Verbreitung durch 'teilen' 'nur' eine Handlung ist. Man verbreitet die Nachricht. Es bedeutet aber nicht, dass man der gleichen oder einer anderen Meinung ist.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Anders hingegen wird die 'Gefällt mir'-Option verwendet. Hierbei bestätigt der Verwender, dass er dem Inhalt der Verlinkung, welche rechtswidrig sein könnte, zustimmt. Damit identifiziert sich der Verwender mit einer Aussage und macht sich diese zu eigen, insbesondere, wenn weitere Kommentare folgen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Aus diesem Grund sollte man sich genau überlegen, ob man immer den 'Gefällt mir'-Button drücken möchte, insbesondere, wenn es um rechtswidrige Inhalte geht. Denn ein Risiko besteht, dass man auch in diesen Situationen für einen eingestellten Link durch 'Gefällt mir' haftbar gemacht werden kann.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:50 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/teilen-verlinken-haften12ba3aca</guid>
      <g-custom:tags type="string">Online Shop</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Online-Shop &amp; Urlaub?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/online-shop-urlaub912b8785</link>
      <description>Onlineshop, Datenschutz</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    ‘Wegen Urlaub geschlossen’! Urlaub und mal so richtig vom Alltag abschalten – danach sehnt sich jeder! Oder vielleicht einige Tage ‘Pause’ zwischen Weihnachten und Neujahr? Hört sich alles super an, aber Achtung!
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Auch wenn Sie vielleicht auf Ihrem Online-Shop kundgeben, daß Sie sich im Urlaub befinden, läuft aber das Geschäft tatsächlich weiter. Kunden können Bestellungen aufgeben und warten letztendlich auf die Lieferung der bestellten Ware, welche der Kunde wegen Ihres Urlaubes nicht zeitgemäß erhalten wird.
  
                    &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Das Problem sind nämlich die Fristen, die anfangen zu laufen. Wann kommt der Vertrag zustande? Bis wann muss das Produkt geliefert werden?
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Es ist pauschal nicht einfach zu beantworten, wann ein solcher Vertrag zustande kommt. Wenn Sie AGB haben, sollten diese erwähnen, wie und wann der Kaufvertrag geschlossen wird. Sie sollten aber auch vorsichtig sein, dass Fristen, welche in den AGB genannt werden, auch den Fristen auf Ihrer Produktseite nicht widersprechen. Sie würden sonst einen potentiellen Kunden irreführen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Wie schaut der Fristenverlauf in Ihrem Online-Shop oder in Ihren AGB aus? Stimmen die gesetzten Fristen in den AGB mit denen in Ihrem Online-Shop überein? Haben Sie allgemein Fragen zu Ihren AGB? Dann kontaktieren Sie meine Kanzlei.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:48 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/online-shop-urlaub912b8785</guid>
      <g-custom:tags type="string">Online Shop</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Die Streitschlichtungs-Verwirrung</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/die-streitschlichtungs-verwirrung1fca781b</link>
      <description>Onlineshop, Datenschutz</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Es gibt eine EU-Verordnung, die auch ODR-VO genannt wird und welche seit dem 9. Januar 2016 in Kraft ist. Die EU-Kommission stellt damit eine Online-Streitschlichtungs-Plattform (OS) bereit. Hier haben Verbraucher und Händler oder Dienstleister die Möglichkeit, Probleme gemeinsam zu schlichten.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Die EU-Kommission stellt jedoch nur eine Plattform bereit. Sie ist nicht für die eigentliche Schlichtung verantwortlich. Die Schlichtungsstellen müssen auf Landesebene nach gewissen Richtlinien der EU-Verordnung eingerichtet wer-den. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, welches oftmals mit ADR abgekürzt wird. Was bedeutet das nun für Unternehmer und Online-Händler oder Dienstleister?
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Seit dem 9. Januar 2016 gibt es die Verpflichtung, auf der eigenen Webseite mit einem Link auf die Online-Streitschlichtungsstelle zu verweisen. Diese Information muss leicht zugänglich gemacht werden. Daher ist es ratsam, diese im Impressum einzubauen. Die E-Mail-Adresse des Unternehmers muss nun auch angegeben werden.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Gibt es denn überhaupt eine Verpflichtung für den Verbraucher oder den Unternehmer an einer Schlichtung teilzunehmen? Nein. Es dient lediglich als Option. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ein gerichtliches Verfahren in gewissen Ländern nicht immer einfach ist und dass man oftmals lange auf ein Urteil warten muss. Aus diesem Grund entstand diese OS-Plattform.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Da dieses Streitschlichtungs-Verfahren nicht verpflichtend ist, wird sich erst in Zukunft zeigen, inwieweit Verbraucher diese Option wählen und als hilfreich empfinden. In jedem Fall muß jedoch der Online-Shop, wie auch die AGB, angepasst werden. Sollten diese Hinweise fehlen, könnte es zu Abmahnungen kommen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:46 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/die-streitschlichtungs-verwirrung1fca781b</guid>
      <g-custom:tags type="string">Business Webseite,Online Shop</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Online-Shop &amp; Facebook</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/online-shop-facebookba81f194</link>
      <description>Onlineshop, Datenschutz</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;p&gt;&#xD;
        
                        
        “Ich möchte gerne meine selbstgenähten Taschen und Kleidungsstücke verkaufen. Kann ich diese auf meiner persönlichen Facebook-Seite verkaufen oder benötige ich einen eigenen Online-Shop?”
        
                        &#xD;
        &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        
                        
        Prinzipiell gibt es keinen Zwang, Produkte auf einer eigenständigen Webseite zu verkaufen. Jedoch sollte man Privates und Geschäftliches trennen. Ich würde Ihnen daher abraten, Ihre persönliche Facebook-Seite für geschäftliche Zwecke zu verwenden.
        
                        &#xD;
        &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        
                        
        Ein ganz wichtiger Punkt ist jedoch das Impressum, egal ob man Produkte auf einem sozialen Netzwerk wie Facebook anpreisen möchte oder ob man Produkte auf Amazon oder DaWanda einstellen möchte. Das Impressum muss leicht auffindbar sein.
      
                      &#xD;
      &lt;/p&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:43 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/online-shop-facebookba81f194</guid>
      <g-custom:tags type="string">Online Shop</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Cloud Services - 'Safe Harbour' aus und jetzt?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/cloud-services-safe-harbour-aus-und-jetzt0197563f</link>
      <description>Datenschutz</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;p&gt;&#xD;
        
                        
        Die Nutzung von Cloud-Services ist für moderne Unternehmen sehr wichtig. Viele haben sich dabei auf das 'Safe Harbour’-Abkommen zwischen den USA und Europa gestützt, sollte die Cloud oder der Cloud-Service Provider in den USA sitzen. Dabei sollten keine personenbezogenen Daten an die US-Behörden weitergeleitet werden. Aber das niederschmetternde, jedoch nicht unbedingt unerwartete Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH), dass dieses Abkommen rechtswidrig sei, führt zu Besorgnissen und Unklarheiten für Unternehmer.
        
                        &#xD;
        &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        
                        
        Mit sofortiger Wirkung des EuGH Urteiles können sich Unternehmer nicht mehr auf das 'Safe Harbour’-Abkommen berufen. Doch den Kopf in den Sand zu stecken ist keine Option, da der Transfer von personenbezogenen Daten in diesem Moment nicht mehr als sicher gilt. Natürlich könnte man die EU-Standardvertragsklauseln verwenden oder sich auf die Binding-Corporate-Rules (BCR) berufen. Doch es ist nur eine Frage der Zeit, wie lange diese auch wirklich Optionen sind. Die Datenschutzbehörde hat schon jetzt eine Frist um Ende Januar 2016 gesetzt, ab wann angeblich auch die Standardvertragsklauseln nicht mehr akzeptiert werden.
        
                        &#xD;
        &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        
                        
        Fakt ist, ausländische Behörden sollen keinen Zugriff auf personenbezogene Daten haben. Eine Datenspeicherung in der Cloud außerhalb Europas birgt eine hohe Gefahr, dass gegen die europäischen Datenschutzrichtlinien verstoßen wird. Sollen deutsche Unternehmen daher einen Cloud-Anbieter verwenden, welcher personenbezogene Daten nur in Deutschland speichert? Damit könnte ein Unternehmen vielleicht den Datenschutzrichtlinien entsprechen.
        
                        &#xD;
        &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        
                        
        Doch das ist nicht wirklich eine bevorzugte Lösung des Problems. Es geht hier um viel mehr: USA und Europa sind wichtige Handelspartner und eine Kooperation, die für beide Seiten akzeptabel ist, muss angestrebt werden. Es muss daher mit Hochdruck an einer neuen Option gearbeitet werden, welche eine Zusammenarbeit zwischen den USA und Europa nach den europäischen Datenschutzrichtlinien fördert.
        
                        &#xD;
        &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        
                        
        Kann ein 'Safe Harbor II' diese Problematik lösen? Mit dem Stichtag 31.01.2016 werden die nächsten Wochen sehr interessant werden, wie die Zukunft des Transfers von personenbezogenen Daten und der Cloud-Anbieter sein wird. Eine konforme Alternative ist dringend zu erwarten.
      
                      &#xD;
      &lt;/p&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;br/&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:39 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/cloud-services-safe-harbour-aus-und-jetzt0197563f</guid>
      <g-custom:tags type="string">Datenschutz</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Nach 'Safe Harbor’ jetzt 'Privacy Shield'</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/nach-safe-harbor-jetzt-privacy-shield9eea6853</link>
      <description>Datenschutz</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Wie schon im letzten Newsletter berichtet, wurde vom Europäischen Gerichtshof das 'Safe Harbor'-Abkommen in Bezug auf das Übersenden von personenbezogenen Daten zwischen Europa und USA als nichtig erklärt. Das Problem war, dass angeblich diese Daten nicht ausreichend geschützt sind. Am 2. Februar 2016 kam es zu einer Presseerklärung, die die neuen Richtlinien zwischen den USA und der EU-Kommission aufzeigen. Aber schon die ersten Stellungnahmen von Datenschutzexperten zeigen auf, dass auch das neue 'Privacy Shield' keine Lösung ist, da es nicht mit europäischem Recht vereinbar ist.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Mit dem neuen 'Privacy Shield' soll es zu strengeren Verpflichtungen gegenüber den US- Firmen kommen, wie personenbezogene Daten verwendet und gesichert werden sollen. Aber die angeblich vorgeschlagene, erhöhte Transparenz im Datenaustausch scheint nicht zu gefallen und war schon unter dem alten 'Safe Harbor' Abkommen der Punkt, welcher dem alten Abkommen zum Verhängnis wurde.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Datenschutzexperten fehlt es an gesetzlichen Verbindlichkeiten und der Tatsache, dass es keine unabhängige Datenschutzaufsicht in den USA gibt. Das wäre sogar eine der wichtigsten Voraussetzungen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Bis das neue 'Privacy Shield' Zustimmung erhalten wird, scheint es noch einige Zeit zu dauern. Parallel dazu muss auch das EU-Datenschutzrecht angepasst werden. Wichtig ist, dass Unternehmen sich nicht mehr auf das alte 'Safe Harbor'-Abkommen stützen, denn die ersten Bußgeld-Verfahren wurden schon eingeleitet. Hoffentlich gibt es bis zum nächsten Newsletter einen konkreten Weg nach vorne.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:36 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/nach-safe-harbor-jetzt-privacy-shield9eea6853</guid>
      <g-custom:tags type="string">Datenschutz</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Die Datenschutzerklärung - wichtig, aber wie lang?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/die-datenschutzerklaerung-wichtig-aber-wie-lang74fd58f297dc4e68</link>
      <description>Datenschutz</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Wie man auch in diesem Newsletter erkennen kann, ist das Thema Datenschutz ein wichtiger Bestandteil in unserer heutigen, schnelllebigen Welt. Welche Daten werden erfasst? Wie werden sie erhoben? Wie werden diese verwendet? Welche Rechte hat der Kunde? Wie wichtig ist daher eine Datenschutzerklärung?
  
                    &#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Erst kürzlich kam es zu einem gerichtlichen Beschluss, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann und somit abgemahnt werden kann. Eine höchst-richterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof ist jedoch abzuwarten.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Laut dem Telemediengesetz gibt es eine Pflicht, dass ein Webseiten-Betreiber, egal, ob dieser einen Newsletter oder ein Webseiten-Analyse-Tool verwendet, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite leicht zugänglich zu machen hat.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Doch wie lang soll eine solche Datenschutzerklärung sein? Wenn man verschiedene Datenschutzerklärungs-Versionen online überprüft, kann man alles, von wenigen Zeilen bis zu einigen hundert Seiten, finden! Sie muss relevant für das Unternehmen sein und muss informieren, welche Daten wie verarbeitet werden. Aber auch das Verwenden von Webseiten-Analyse-Tools sollte ein Bestandteil der Datenschutzerklärung sein.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Da das Thema zur Zeit sehr heiß diskutiert wird, rate ich meinen Mandanten, die verwendete Datenschutzerklärung regelmäßig nach Rechtskonformität zu überprüfen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:34 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/die-datenschutzerklaerung-wichtig-aber-wie-lang74fd58f297dc4e68</guid>
      <g-custom:tags type="string">Datenschutz,Online Shop</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Internationale Verträge - was ist zu beachten</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/internationale-vertraege-was-ist-zu-beachtenfec87d1e</link>
      <description>Vertragsrecht</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    “Eine englische Firma möchte gerne mit mir zusammenarbeiten. Natürlich ist mir mein Produkt wichtig, aber muss ich noch etas beachten?”
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Gewiss ist der Verkauf Ihres Produktes am Wichtigsten. Da es sich aber um einen internationalen Vertrag handelt, ist ein Punkt von äußerster Wichtigkeit: Das anwendbare Recht und der Gerichtsstand.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Eigentlich sollte sich einer der ersten Punkte bei Verhandlungen nicht auf das Produkt beziehen, sondern darauf, ob englisches Recht oder deutsches Recht anzuwenden ist und ob man vor deutschen oder englischen Gerichten verhandeln soll.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Natürlich gibt es auch noch weitere Bereiche, die berücksichtigt werden müssen. Gerne kann ich Sie hier unterstützen. Das kann sich entweder nur auf die Überprüfung des Entwurfsvertrages beziehen oder ich kann Ihnen von Beginn an bei den Vertragsverhandlungen zur Seite stehen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:32 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/internationale-vertraege-was-ist-zu-beachtenfec87d1e</guid>
      <g-custom:tags type="string">Vertragsrecht</g-custom:tags>
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        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Was mache ich mit meinem alten Geschirrspüler?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/was-mache-ich-mit-meinem-alten-geschirrspueler68892001</link>
      <description>Verbraucher</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Wer kennt das nicht? Der Geschirrspüler hat nun doch den Geist aufgegeben. Hoffentlich nicht während den Weihnachtsfeiertagen mit all den Gästen! Ein neuer Geschirrspüler muss schleunigst her. Aber was macht man mit dem alten Gerät? Wie kann man dieses entsorgen und was kostet der Spaß?
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Die gute Nachricht ist, dass es seit dem 20.10.2015 ein neues ‘Elektro und Elektronikgerätegesetz’ gibt, welches spätestens ab dem 24.07.2016 umgesetzt werden muss. Damit soll die richtige Entsorgung für Elektroaltgeräte vereinfacht werden. Das bedeutet, dass bei einem Kauf eines neuen Elektrogerätes der Händler verpflichtet ist, das Altgerät KOSTENLOS zurückzunehmen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie die Ware online bestellen oder bei einem Händler vor Ort kaufen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Ein ‘großer Händler’ (mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche oder Lager- und Versandfläche), muss sogar kleine Elektroaltgeräte (Seitenlänge nicht größer als 25 Zentimeter) JEDERZEIT kostenlos zurücknehmen OHNE Verpflichtung ein neues Produkt kaufen zu müssen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:30 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/was-mache-ich-mit-meinem-alten-geschirrspueler68892001</guid>
      <g-custom:tags type="string">Verbraucher</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Drohnen – mehr als nur ein ‘Spielzeug’?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/drohnen-mehr-als-nur-ein-spielzeugb9d8a455</link>
      <description>Verbraucher</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Eine Drohne als Spielzeug gewinnt immer mehr an Beliebtheit, ganz besonders jetzt vor Weihnachten. Ob mit oder ohne Kamera, ob mit Tablet oder Smartphone gesteuert, ein solches Flugobjekt reizt viele. Doch das Bundesverkehrsministerium äußert große Bedenken.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Leider kommt es vermehr zu Unfällen mit Drohnen. Diese werden auch immer häufiger missbräuchlich verwendet. In solchen Fällen kann man fast nie herausfinden, wer der Übeltäter war, der zur Rechenschaft herangezogen werden muss.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Das Ministerium plädiert daher dafür, dass es eine Kennzeichenpflicht für Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm geben soll, egal, ob diese während eines privaten oder eines kommerziellen Einsatzes verwendet werden. Somit ist ein anonymes Verwenden einer solchen Drohne ausgeschlossen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Es soll aber künftig insbesondere im privaten Gebrauch gewisse Regeln und Vorschriften für die Verwendung einer Drohne geben, welche strengstens eingehalten werden müssen. Das Ministerium erwähnt hier unter anderem, dass eine Drohne nicht mehr als 100 Meter in die Höhe fliegen darf und dass eine Benutzung von privaten Drohnen über Katastrophengebieten und Unglücksorten komplett untersagt ist.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Der Gesetzgeber stellt sogar Überlegungen an, dass bei einem Einsatz einer gewerblichen Drohne ein Drohnen-Führerschein Bedingung sein sollte. Welche Voraussetzungen relevant sein könnten, sind abzuwarten.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Auch wenn die Drohne ein sehr interessantes Spielzeug sein kann, sollte man sich im Klaren sein, dass das Ministerium Voraussetzungen und Pflichten auferlegen wird, welche zu beachten sind. Und wer weiss, vielleicht werden die Päckchen bereits nächsten Weihnachten von gewerblichen Anbietern per Drohnen verschickt.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:26 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/drohnen-mehr-als-nur-ein-spielzeugb9d8a455</guid>
      <g-custom:tags type="string">Verbraucher</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Adressänderung &amp; Handelsregister</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/adressaenderung-handelsregister6ed1cc7c</link>
      <description>Unternehmen</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
  &lt;div&gt;&#xD;
    &lt;div&gt;&#xD;
      &lt;p&gt;&#xD;
        
                        
        “Meine Unternehmens-Adresse hat sich geändert und ich habe mein Impressum angepasst. Jetzt meinte ein Bekannter, dass ich dies auch dem Handelsregister melden muss. Was muss ich tun?”
        
                        &#xD;
        &lt;span&gt;&#xD;
        &lt;/span&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        &lt;br/&gt;&#xD;
        
                        
        Ihr Bekannter hat Recht. Melden Sie die Änderungen nicht dem Handelsregister, kann Ihnen sogar Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Von daher sollten Sie sofort handeln und Ihren Notar anrufen, da eine solche Änderung über einen Notar laufen muss.
      
                      &#xD;
      &lt;/p&gt;&#xD;
    &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;/div&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:23 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/adressaenderung-handelsregister6ed1cc7c</guid>
      <g-custom:tags type="string">Unternehmen</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Die englische Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland?</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/die-englische-limited-mit-zweigniederlassung-in-deutschlande21965da</link>
      <description>Unternehmen</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    Sie haben eine Idee und wollen ein neues Unternehmen gründen. Doch welche Gründungs-Option ist die richtige für Sie? Am besten eine, welche Sie mit wenig Eigenkapital gründen können. Dann kommt bei vielen der Gedanke, eine englische Limited mit Sitz in England zu gründen. Eine Zweigstelle wird oftmals in Deutschland errichtet, von wo aus Sie Ihr Unternehmen leiten. Hört sich gut an und scheint alles zu passen! Verpflichtungen? Da wird schon nichts auf mich zukommen - denken Sie!
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Eine englische Limited wird ‘einfach’ gegründet, da sie angeblich schnell und günstig zu eröffnen ist. Leider aber werden oftmals nicht alle wichtigen Dokumente bei Companies House, dem englischen Handelsregister, eingereicht. Auch ist die englische Sprache ein Hindernis. Sollte man denn einen Anwalt oder sogar einen Steuerberater aufsuchen, um etwaige Fragen zu klären, die man bei einer englischen Limited beachten muss? Ach egal. Man hat diese tolle englische Limited ganz schnell gegründet und kann loslegen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Von solchen Erfahrungen höre ich leider nur zu oft in meiner Kanzlei. In vielen Fällen wurde es versäumt, trotz Anzeigepflicht, Companies House zum Beispiel auf eine deutsche Zweigstelle aufmerksam zu machen. 'Annual Return’ und 'Annual Accounts' müssen jährlich bei Companies House eingereicht werden. Versäumt man dies, können nicht nur zusätzlich Kosten entstehen, sondern im schlimmsten Fall könnte Companies House die englische Limited schließen. Und dann? Aus der Traum?
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Rufen Sie mich an und wir können über Ihre Fragen in Bezug auf Ihre bestehende oder Ihre neue englische Limited sprechen.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:21 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/die-englische-limited-mit-zweigniederlassung-in-deutschlande21965da</guid>
      <g-custom:tags type="string">Unternehmen</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Persönliche Haftung eines Geschäftsführers einer englischen Limited</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/persoenliche-haftung-eines-geschaeftsfuehrers-einer-englischen-limitede2fbc8f2</link>
      <description>Unternehmen</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    “Ich war für etwa 4 Monate Geschäftsführer, aber nicht Eigentümer einer englischen Limited mit Sitz in England, welche aber nur in Deutschland tätig war. Erst nachdem ich mein Amt als Geschäftsführer niedergelegt habe, erfuhr ich, dass die Eigentümer während meiner Geschäftsführerzeit einige Rechnungen nicht gezahlt hatten. Die Gläubiger versuchen nun, die ausstehenden Beträge von mir persönlich einzutreiben. Ich dachte immer, ich sei nicht persönlich haftbar zu machen, da es sich ja um eine englische Limited, also mit beschränkter Haftung der Eigentümer, handelt?”
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Solche und ähnliche Anfragen erhalte ich sehr häufig. Es ist korrekt, dass in gewissen Situationen ein Geschäftsführer einer englischen Limited auch persönlich haftbar sein kann, In der obigen speziellen Situation würde ich Sie bitten, meine Kanzlei dringend zu kontaktieren.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Viele, die eine englische Limited als Option für ihr Unternehmen sehen, glauben, dass Sie nur mit Ihren Einlagen und nicht mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Von daher ist eine anwaltliche Beratung immer vorzuziehen, damit man genau auf solche Punkte hinweisen kann. Rufen Sie meine Kanzlei an und vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:20 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/persoenliche-haftung-eines-geschaeftsfuehrers-einer-englischen-limitede2fbc8f2</guid>
      <g-custom:tags type="string">Unternehmen</g-custom:tags>
      <media:content medium="image" url="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg">
        <media:description>thumbnail</media:description>
      </media:content>
    </item>
    <item>
      <title>Fantasienamen und Ihr Unternehmen</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/fantasienamen-und-ihr-unternehmen0ac81f31</link>
      <description>Unternehmen</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    “Ich habe mir einen tollen Fantasienamen für mein neues Unternehmen ausgedacht und ein super Logo kreiert. Kann ich so mein Einzelunternehmen nennen?”
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Viele Einzelunternehmer fragen oft, ob sie ihren tollen Fantasienamen verwenden können. Das Verwenden eines Fantasienamens kann möglich sein, aber man muss hier einige Punkte beachten.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Normalerweise läuft ein Einzelunternehmen auf Ihren persönlichen Namen. Sollten Sie den Wunsch haben, dass Ihr Unternehmen einen Fantasienamen trägt, dann muss dieser im Handelsregister eingetragen werden. Dazu benötigen Sie einen Notartermin.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Sollten Sie sich gegen die Eintragung des Fantasienamens entscheiden, dann dürfen Sie nach außen hin nur Geschäfte in Ihrem persönlichen Namen tätigen. Ein Logo spiegelt oftmals den Fantasienamen wieder. Solange Sie keine Urheberrechte verletzen, können Sie den Fantasienamen hier verwenden. Sie sollten aber darauf achten, dass das Logo nicht direkt neben Ihrem Namen platziert wird, damit es zu keinen Verwirrungen kommt.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Thu, 21 Feb 2019 16:48:19 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/fantasienamen-und-ihr-unternehmen0ac81f31</guid>
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    </item>
    <item>
      <title>Hyperlinks zu anderen Webseiten</title>
      <link>https://www.recht-aufdenpunkt.de/my-first-blog-post27b45d9e</link>
      <description>Onlineshop</description>
      <content:encoded>&lt;div&gt;&#xD;
  &lt;img src="https://irp-cdn.multiscreensite.com/b2b64ec9/dms3rep/multi/KSN-Taschenrechner-revision.jpg" alt="" title=""/&gt;&#xD;
  &lt;span&gt;&#xD;
  &lt;/span&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;&#xD;
&lt;div data-rss-type="text"&gt;&#xD;
  &lt;p&gt;&#xD;
    
                    “Ich habe einen Online-Shop und habe dort einige Webseiten eingestellt, welche für mich wichtig sind und welche meine Produkte unterstützen. Ist das in Ordnung?”
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  In der heutigen Zeit komme es sehr häufig vor, dass interessante Webseiten mit der eigenen verlinkt werden. Viele Anbieter wie Sie glaube aber, dass sie für Inhalte der verlinkten Webseite nicht haften.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Das ist nicht ganz richtig. Die deutschen Gerichte sind der Meinung, dass ein Unternehmer, welcher einen Hyperlink zu einer anderen Webseite setzt, verpflichtet ist, diese verlinkte Webseite regelmäßig nach Rechtsverletzungen zu überprüfen.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Diesbezüglich findet man oftmals im Haftungsausschluss einen Zusatz, dass man für die Inhalte dieser Links nicht verantwortlich ist. Wie schon erwähnt, ist dem nicht unbedingt so. Auch ist ein solcher Zusatz im Haftungsausschluss oder anderweitig in der Webseite eingebaut abmahnfähig und sollte daher gelöscht werden.
  
                    &#xD;
    &lt;span&gt;&#xD;
    &lt;/span&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    &lt;br/&gt;&#xD;
    
                    
  Wenn Sie auf die Verpflichtung der kontinuierlichen Überprüfung von verlinkten Webseiten auf Rechtsverletzungen nicht eingehen möchten, dann sollten Sie auf eine Verlinkung auf andere Webseiten verzichten.
                  &#xD;
  &lt;/p&gt;&#xD;
&lt;/div&gt;</content:encoded>
      <pubDate>Sun, 11 Dec 2016 16:31:41 GMT</pubDate>
      <author>website@sitemodify.com (Website Editor)</author>
      <guid>https://www.recht-aufdenpunkt.de/my-first-blog-post27b45d9e</guid>
      <g-custom:tags type="string">Online Shop</g-custom:tags>
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