Rechtsberatung
Für die Berechnung meiner Vergütung gibt es verschiedene Optionen, wobei es auf die Art Ihrer benötigten Unterstützung ankommt.
1. Erstberatungs-Gebühr
Sollten Sie eine Erstberatung per Telefon
oder in der Kanzlei
wünschen, fallen hierfür Gebühren an. Diese Gebühr beinhaltet die Termin-Vorbereitung, Gesprächszeit von bis zu 30 Minuten und Optionen von weiteren Vorgehensweisen (wenn möglich):
Verbraucher:
150 Euro inkl. USt. (125,05 Euro zzgl. USt.)
Unternehmer:
200 Euro inkl. USt.
(168,07 Euro zzgl. USt.)
2. Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG)
Gerichtliche und außergerichtliche Tätigkeiten können nach dem gesetzlichen Gegenstandswert
abgerechnet werden.
3. Stundensatz-Vergütung
Meine Stundensatz-Vergütung liegt zwischen 290 Euro und 450 Euro zzgl. USt. und Auslagen
(zwischen 345,10 Euro und 535,50 Euro inkl. USt. und zzgl. Auslagen). Die Höhe des Stundensatzes kommt u.a. auf das Rechtsgebiet, die Dringlichkeit, das Volumen an. Für langjährige Mandate und Mandanten bzw. Gründer können Sonderkonditionen
individuell besprochen werden.
4. Pauschal-Vergütung
Der Vorteil einer Pauschal-Vergütung ist, dass der Betrag der Vergütung monatlich festgelegt
ist. Das heißt, für einen wiederkehrenden monatlichen Betrag über einen zwischen Ihnen und mir bestimmten Zeitraum können Sie ein vorab vereinbartes Stundenkontingent pro Monat in Anspruch nehmen.
5. Vertrags-Gestaltung / Vertrags-Verhandlung
Je nachdem wie dringlich Ihre Vertrags-Gestaltung bzw. Vertrags-Verhandlungen sind, sollten Sie mit einem Stundensatz ab 340 Euro zzgl. USt.
(ab 404,60 Euro inkl. USt.) rechnen.
Meine Abrechnung erfolgt in regelmäßigen Abständen, normalerweise zum Ende jeden Monats bzw. sofort, wenn die Angelegenheit beendet ist.