Brexit - und was jetzt?
- von Website Editor
- •
- 21 Feb., 2019
- •

Die einfache Mehrheit der englischen Bevölkerung hat es entschieden: Großbritannien soll die Europäische Union verlassen. Obwohl eine solche Entscheidung keine sofortige Auswirkung hat, wenn überhaupt (!), sollten einige rechtlichen Punkte in Ihren Verträgen überprüft und gegebenenfalls „angepasst“ werden. Mit einer sehr knappen Mehrheit von 52 % hat diese Wahl eines sofort erreicht: Die Ungewissheit für jedermann, wie es denn nun weitergeht.
Es ist aber wichtig zu verstehen, dass es zu keinen sofortigen Änderungen kommen wird. Die heutige Entscheidung ist ausschlaggebend für das, was zukünftig passieren könnte. Die Regierung von Großbritannien muss die Volks-Entscheidung, wenn überhaupt so gewollt, offiziell an den europäischen Rat weiterleiten. Erst wenn dies passiert ist, können Verhandlungen beginnen, wie Großbritannien aus der EU austreten wird. Hierbei ist eine Frist von 2 Jahren angesetzt, die aber auch verlängert werden kann.
Für die Wirtschaft ist das jedoch ein sehr unüberschaubarer Zeitraum. Obwohl verschiedene Modelle angesprochen werden, wie denn ein solcher Austritt ablaufen könnte, ist es in diesem Moment unklar, wie der Austritt von Großbritannien erfolgen wird und was Firmen und Gesellschaften somit erwarten können. Diese Ungewissheit nagt natürlich schon heute an den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und Deutschland und Europa.
Brexit & Verträge
Wie geht es aber jetzt weiter im Hinblick auf Bestandsverträge wie auch neuen bzw. noch zu verhandelnden Verträge von Gesellschaften und Handelspartnern zwischen England und Deutschland? Bis jetzt war das englische Recht ein wichtiger Bestandteil für internationale Verträge. Sind diese Verträge von nun an überhaupt noch gültig? Soll englisches Recht überhaupt noch angewandt werden? Mit der Brexit-Entscheidung ist eines sicher – nichts ist sicher.
Fakt ist, solange die Brexit-Entscheidung nicht offiziell an den europäischen Rat weitergeleitet wird, fängt die 2-Jahres-Frist, die auch in gewissen Umständen verlängert werden kann, nicht an zu laufen. Somit hat diese Entscheidung im Moment keine rechtlichen Auswirkungen.
Auch wenn man in Bezug auf Bestandsverträge erstmals Ruhe bewahren sollte, bedeutet dies nicht, dass das heutige Ergebnis ignoriert werden kann. Jedoch sollte die Angelegenheit möglichst, strategisch angegangen werden.
Bei einem bestehenden Vertrag sollte aber ein ganz wichtiger Punkt sofort überprüft werden: Gibt es in diesem Vertrag eine Gebietsbeschränkung? Wenn ja, wird hier Europa erwähnt? In solchen Fällen kann es notwendig sein, eine solche Klausel komplett zu ändern oder, wenn möglich und nötig, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Sollte sich Ihre Angelegenheit im Moment noch in Vertragsverhandlungen befinden, ist es erforderlich, schon jetzt mögliche Szenarien und Optionen des eigentlichen Brexit miteinzubauen. Es geht hier um das „worst case scenario“, das individuell auf Ihre spezielle Situation abgestimmt sein sollte.
Brexit & EU-Richtlinien
Besonders im E-Commerce Bereich gibt es zahlreiche EU-Richtlinien, die für eine Harmonisierung innerhalb von Europa sorgen „sollten“. Mit dem Wegfall von Großbritannien wird es hier zu Änderungen kommen müssen, da diese Richtlinien, egal, ob direkt oder indirekt, eigentlich nicht mehr gelten werden. Es ist natürlich fraglich, ob Großbritannien überhaupt ähnliche Gesetze veranlassen wird, die den schon bestehenden Richtlinien angepasst werden. Wie diese Punkte aber aufzeigen, bestehen für die Wirtschaft im Moment viele Unsicherheiten.
Und jetzt?
Das ganze Bild der EU inklusive Großbritannien ist in Scherben zerbrochen. Diese müssen nun vorsichtig zusammengesetzt werden, wenn auch irgendwie auf andere Art und Weise. Dieser Prozess wird langwierig und vorerst ungewiss sein. Das Bild wird sich verändern. Wichtig ist daher, dass im Moment keine irrationalen, schnellen und unüberlegten Handlungen getätigt werden sollten. Wirtschaftliche Beziehungen sollten auch weiterhin aufrechterhalten werden. Nur müssen neue Türen geöffnet werden, damit solche Beziehungen auch Früchte tragen können. Verhandlungen werden voraussichtlich komplizierter werden. Aber mit den richtigen (vertraglichen) Ansätzen kann auch diese Ungewissheit gemeistert werden.
Es ist aber wichtig zu verstehen, dass es zu keinen sofortigen Änderungen kommen wird. Die heutige Entscheidung ist ausschlaggebend für das, was zukünftig passieren könnte. Die Regierung von Großbritannien muss die Volks-Entscheidung, wenn überhaupt so gewollt, offiziell an den europäischen Rat weiterleiten. Erst wenn dies passiert ist, können Verhandlungen beginnen, wie Großbritannien aus der EU austreten wird. Hierbei ist eine Frist von 2 Jahren angesetzt, die aber auch verlängert werden kann.
Für die Wirtschaft ist das jedoch ein sehr unüberschaubarer Zeitraum. Obwohl verschiedene Modelle angesprochen werden, wie denn ein solcher Austritt ablaufen könnte, ist es in diesem Moment unklar, wie der Austritt von Großbritannien erfolgen wird und was Firmen und Gesellschaften somit erwarten können. Diese Ungewissheit nagt natürlich schon heute an den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und Deutschland und Europa.
Brexit & Verträge
Wie geht es aber jetzt weiter im Hinblick auf Bestandsverträge wie auch neuen bzw. noch zu verhandelnden Verträge von Gesellschaften und Handelspartnern zwischen England und Deutschland? Bis jetzt war das englische Recht ein wichtiger Bestandteil für internationale Verträge. Sind diese Verträge von nun an überhaupt noch gültig? Soll englisches Recht überhaupt noch angewandt werden? Mit der Brexit-Entscheidung ist eines sicher – nichts ist sicher.
Fakt ist, solange die Brexit-Entscheidung nicht offiziell an den europäischen Rat weitergeleitet wird, fängt die 2-Jahres-Frist, die auch in gewissen Umständen verlängert werden kann, nicht an zu laufen. Somit hat diese Entscheidung im Moment keine rechtlichen Auswirkungen.
Auch wenn man in Bezug auf Bestandsverträge erstmals Ruhe bewahren sollte, bedeutet dies nicht, dass das heutige Ergebnis ignoriert werden kann. Jedoch sollte die Angelegenheit möglichst, strategisch angegangen werden.
Bei einem bestehenden Vertrag sollte aber ein ganz wichtiger Punkt sofort überprüft werden: Gibt es in diesem Vertrag eine Gebietsbeschränkung? Wenn ja, wird hier Europa erwähnt? In solchen Fällen kann es notwendig sein, eine solche Klausel komplett zu ändern oder, wenn möglich und nötig, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Sollte sich Ihre Angelegenheit im Moment noch in Vertragsverhandlungen befinden, ist es erforderlich, schon jetzt mögliche Szenarien und Optionen des eigentlichen Brexit miteinzubauen. Es geht hier um das „worst case scenario“, das individuell auf Ihre spezielle Situation abgestimmt sein sollte.
Brexit & EU-Richtlinien
Besonders im E-Commerce Bereich gibt es zahlreiche EU-Richtlinien, die für eine Harmonisierung innerhalb von Europa sorgen „sollten“. Mit dem Wegfall von Großbritannien wird es hier zu Änderungen kommen müssen, da diese Richtlinien, egal, ob direkt oder indirekt, eigentlich nicht mehr gelten werden. Es ist natürlich fraglich, ob Großbritannien überhaupt ähnliche Gesetze veranlassen wird, die den schon bestehenden Richtlinien angepasst werden. Wie diese Punkte aber aufzeigen, bestehen für die Wirtschaft im Moment viele Unsicherheiten.
Und jetzt?
Das ganze Bild der EU inklusive Großbritannien ist in Scherben zerbrochen. Diese müssen nun vorsichtig zusammengesetzt werden, wenn auch irgendwie auf andere Art und Weise. Dieser Prozess wird langwierig und vorerst ungewiss sein. Das Bild wird sich verändern. Wichtig ist daher, dass im Moment keine irrationalen, schnellen und unüberlegten Handlungen getätigt werden sollten. Wirtschaftliche Beziehungen sollten auch weiterhin aufrechterhalten werden. Nur müssen neue Türen geöffnet werden, damit solche Beziehungen auch Früchte tragen können. Verhandlungen werden voraussichtlich komplizierter werden. Aber mit den richtigen (vertraglichen) Ansätzen kann auch diese Ungewissheit gemeistert werden.