Einen Schritt näher an BREXIT?
- von Website Editor
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- 21 Feb., 2019
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Mit der European Union (Notification of Withdrawl) Bill 2017 macht Großbritannien einen großen Schritte nach vorne, um aus der EU auszutreten. Das House of Commons hat der Bill zugestimmt. Jetzt wird eigentlich nur noch abgewartet, dass das House of Lords dieser zustimmt und dass Queen Elizabeth das Royal Assent gibt. Somit kann Prämieministerin May den Antrag zur offiziellen Austritt der EU, Art. 50 notice, stellen.
Seit dem Volks-Entscheid vom 23.06.2016 hat sich in Großbritannien viel getan. Der Supreme Court erließ am 24.01.2017 das Urteil, dass Prämieministerin May die Zustimmung der Regierung durch einen Act of Parliament benötigt, um den Antrag des Austritts der EU stellen zu können. Aus diesem Grund entstand eine sehr kurze European Union (Notification of Withdrawl) Bill 2017, die Prämieministerin May Erlaubnis gibt, den Volksentscheid durch Einreichung der Artikel 50 Notice zu bekräftigen.
Doch was bedeutet das für Unternehmen? Hat man nun mehr Gewissheit, was passieren wird? Die klare Antwort hier bleibt – Nein!
Obwohl ein 'harter Brexit' nun doch lautstarkt kommuniziert wird, muss abgewartet werden, was die Verhandlungen, die mit einer Frist von 2 Jahren nach Einreichung der Artikel 50 Notice einhergeht, mit sich bringt. Dieser Zeitraum bleibt daher Ungewissheit für die Wirtschaft und nagt sehr an den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und Deutschland und Europa. Einige Unternehmen, insbesondere Finanz-Unternehmen, gehen schon jetzt pragmatisch vor und verlassen Großbritannien für zum Beispiel Frankfurt.
Ihre Bestands-Verträge
Aber wenn Sie vertragliche Beziehungen mit Großbritannien haben, können Sie denn einfach so aus diesem Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen? Oder vielleicht ist es für Sie ganz wichtig, dass der Bestands-Vertrag mit einem britischen Unternehmen weiterläuft. Wie sollen Sie hier jedoch vorgehen?
Die Entscheidung, dass ein Brexit erfolgen wird, ist nun eher zu befürchten als je zuvor. Eine Überprüfung Ihre Bestandsverträge zum jetzigen Zeitpunkt ist daher sinnvoll. Hier sollte man strategisch vorgehen und ich kann Sie hier gerne beraten. Welche Verträge sind Sie mit englischen Unternehmen eingegangen? Welche Verträge nennen das englische Recht bzw. ist der Gerichtsstand England? ACHTUNG: Es muss sich bei diesen Verträgen nicht unbedingt um einen englischen Vertragspartner handeln! Welche Verträge nennen das Wort 'Europe' irgendwo im Vertrag? Gibt es denn in dem Bestandsvertrag eine Gebietsbeschränkung? Wenn ja, wird hier Europa erwähnt?
Gerne stehe ich Ihnen für eine rechtliche Überprüfung Ihrer Bestandsverträge zur Seite um Ihnen mitteilen zu können in wie weit es notwendig sein wird, solche Klauseln komplett zu ändern oder, wenn möglich und nötig, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Inmitten Vertrags-Verhandlungen?
Sie befinden sich im Moment in Vertrags-Verhandlungen mit einem englischen Handelspartner oder wünschen, dass auf Ihre Verträge englisches Recht angewendet wird bzw. der Gerichtsstande England ist? Schon jetzt sollten mögliche Szenarien und Optionen des eigentlichen Brexit miteingebaut werden. Es geht hier um das 'worst case scenario', das individuell auf Ihre spezielle Situation abgestimmt sein sollte.
Wie geht es weiter?
Sie müssen in Ihrem Unternehmen (vertragliche) Risiken erkennen und einschätzen. Dau zählt ein rationales wie auch überlegtes und strategisches handeln. Auch wenn Verhandlungen voraussichtlich komplizierter werden, müssen richtige, vertragliche Ansätze geschaffen werden um die Ungewissheit mit einem für Sie angemessenen Risiko für Ihr Unternehmen zu meistern.
Sollten Sie erste rechtliche Einschätzungen für Ihre Bestands-Verträge benötigen bzw. sollten Sie rechtliche Unterstützung für Ihre Vertragsverhandlungen benötigen, können Sie mich gerne unter 0621 9750 6660 oder auf sabine@nielsen.legal kontaktieren.
Seit dem Volks-Entscheid vom 23.06.2016 hat sich in Großbritannien viel getan. Der Supreme Court erließ am 24.01.2017 das Urteil, dass Prämieministerin May die Zustimmung der Regierung durch einen Act of Parliament benötigt, um den Antrag des Austritts der EU stellen zu können. Aus diesem Grund entstand eine sehr kurze European Union (Notification of Withdrawl) Bill 2017, die Prämieministerin May Erlaubnis gibt, den Volksentscheid durch Einreichung der Artikel 50 Notice zu bekräftigen.
Doch was bedeutet das für Unternehmen? Hat man nun mehr Gewissheit, was passieren wird? Die klare Antwort hier bleibt – Nein!
Obwohl ein 'harter Brexit' nun doch lautstarkt kommuniziert wird, muss abgewartet werden, was die Verhandlungen, die mit einer Frist von 2 Jahren nach Einreichung der Artikel 50 Notice einhergeht, mit sich bringt. Dieser Zeitraum bleibt daher Ungewissheit für die Wirtschaft und nagt sehr an den wirtschaftlichen Beziehungen zwischen Großbritannien und Deutschland und Europa. Einige Unternehmen, insbesondere Finanz-Unternehmen, gehen schon jetzt pragmatisch vor und verlassen Großbritannien für zum Beispiel Frankfurt.
Ihre Bestands-Verträge
Aber wenn Sie vertragliche Beziehungen mit Großbritannien haben, können Sie denn einfach so aus diesem Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag kündigen? Oder vielleicht ist es für Sie ganz wichtig, dass der Bestands-Vertrag mit einem britischen Unternehmen weiterläuft. Wie sollen Sie hier jedoch vorgehen?
Die Entscheidung, dass ein Brexit erfolgen wird, ist nun eher zu befürchten als je zuvor. Eine Überprüfung Ihre Bestandsverträge zum jetzigen Zeitpunkt ist daher sinnvoll. Hier sollte man strategisch vorgehen und ich kann Sie hier gerne beraten. Welche Verträge sind Sie mit englischen Unternehmen eingegangen? Welche Verträge nennen das englische Recht bzw. ist der Gerichtsstand England? ACHTUNG: Es muss sich bei diesen Verträgen nicht unbedingt um einen englischen Vertragspartner handeln! Welche Verträge nennen das Wort 'Europe' irgendwo im Vertrag? Gibt es denn in dem Bestandsvertrag eine Gebietsbeschränkung? Wenn ja, wird hier Europa erwähnt?
Gerne stehe ich Ihnen für eine rechtliche Überprüfung Ihrer Bestandsverträge zur Seite um Ihnen mitteilen zu können in wie weit es notwendig sein wird, solche Klauseln komplett zu ändern oder, wenn möglich und nötig, einen Vertrag vorzeitig zu kündigen.
Inmitten Vertrags-Verhandlungen?
Sie befinden sich im Moment in Vertrags-Verhandlungen mit einem englischen Handelspartner oder wünschen, dass auf Ihre Verträge englisches Recht angewendet wird bzw. der Gerichtsstande England ist? Schon jetzt sollten mögliche Szenarien und Optionen des eigentlichen Brexit miteingebaut werden. Es geht hier um das 'worst case scenario', das individuell auf Ihre spezielle Situation abgestimmt sein sollte.
Wie geht es weiter?
Sie müssen in Ihrem Unternehmen (vertragliche) Risiken erkennen und einschätzen. Dau zählt ein rationales wie auch überlegtes und strategisches handeln. Auch wenn Verhandlungen voraussichtlich komplizierter werden, müssen richtige, vertragliche Ansätze geschaffen werden um die Ungewissheit mit einem für Sie angemessenen Risiko für Ihr Unternehmen zu meistern.
Sollten Sie erste rechtliche Einschätzungen für Ihre Bestands-Verträge benötigen bzw. sollten Sie rechtliche Unterstützung für Ihre Vertragsverhandlungen benötigen, können Sie mich gerne unter 0621 9750 6660 oder auf sabine@nielsen.legal kontaktieren.