Die Streitschlichtungs-Verwirrung
- von Website Editor
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- 21 Feb., 2019
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Es gibt eine EU-Verordnung, die auch ODR-VO genannt wird und welche seit dem 9. Januar 2016 in Kraft ist. Die EU-Kommission stellt damit eine Online-Streitschlichtungs-Plattform (OS) bereit. Hier haben Verbraucher und Händler oder Dienstleister die Möglichkeit, Probleme gemeinsam zu schlichten.
Die EU-Kommission stellt jedoch nur eine Plattform bereit. Sie ist nicht für die eigentliche Schlichtung verantwortlich. Die Schlichtungsstellen müssen auf Landesebene nach gewissen Richtlinien der EU-Verordnung eingerichtet wer-den. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, welches oftmals mit ADR abgekürzt wird. Was bedeutet das nun für Unternehmer und Online-Händler oder Dienstleister?
Seit dem 9. Januar 2016 gibt es die Verpflichtung, auf der eigenen Webseite mit einem Link auf die Online-Streitschlichtungsstelle zu verweisen. Diese Information muss leicht zugänglich gemacht werden. Daher ist es ratsam, diese im Impressum einzubauen. Die E-Mail-Adresse des Unternehmers muss nun auch angegeben werden.
Gibt es denn überhaupt eine Verpflichtung für den Verbraucher oder den Unternehmer an einer Schlichtung teilzunehmen? Nein. Es dient lediglich als Option. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ein gerichtliches Verfahren in gewissen Ländern nicht immer einfach ist und dass man oftmals lange auf ein Urteil warten muss. Aus diesem Grund entstand diese OS-Plattform.
Da dieses Streitschlichtungs-Verfahren nicht verpflichtend ist, wird sich erst in Zukunft zeigen, inwieweit Verbraucher diese Option wählen und als hilfreich empfinden. In jedem Fall muß jedoch der Online-Shop, wie auch die AGB, angepasst werden. Sollten diese Hinweise fehlen, könnte es zu Abmahnungen kommen.
Die EU-Kommission stellt jedoch nur eine Plattform bereit. Sie ist nicht für die eigentliche Schlichtung verantwortlich. Die Schlichtungsstellen müssen auf Landesebene nach gewissen Richtlinien der EU-Verordnung eingerichtet wer-den. Aus diesem Grund gibt es in Deutschland das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz, welches oftmals mit ADR abgekürzt wird. Was bedeutet das nun für Unternehmer und Online-Händler oder Dienstleister?
Seit dem 9. Januar 2016 gibt es die Verpflichtung, auf der eigenen Webseite mit einem Link auf die Online-Streitschlichtungsstelle zu verweisen. Diese Information muss leicht zugänglich gemacht werden. Daher ist es ratsam, diese im Impressum einzubauen. Die E-Mail-Adresse des Unternehmers muss nun auch angegeben werden.
Gibt es denn überhaupt eine Verpflichtung für den Verbraucher oder den Unternehmer an einer Schlichtung teilzunehmen? Nein. Es dient lediglich als Option. Die Erfahrung zeigt jedoch, dass ein gerichtliches Verfahren in gewissen Ländern nicht immer einfach ist und dass man oftmals lange auf ein Urteil warten muss. Aus diesem Grund entstand diese OS-Plattform.
Da dieses Streitschlichtungs-Verfahren nicht verpflichtend ist, wird sich erst in Zukunft zeigen, inwieweit Verbraucher diese Option wählen und als hilfreich empfinden. In jedem Fall muß jedoch der Online-Shop, wie auch die AGB, angepasst werden. Sollten diese Hinweise fehlen, könnte es zu Abmahnungen kommen.