Die Datenschutzerklärung - wichtig, aber wie lang?
- von Website Editor
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- 21 Feb., 2019
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Wie man auch in diesem Newsletter erkennen kann, ist das Thema Datenschutz ein wichtiger Bestandteil in unserer heutigen, schnelllebigen Welt. Welche Daten werden erfasst? Wie werden sie erhoben? Wie werden diese verwendet? Welche Rechte hat der Kunde? Wie wichtig ist daher eine Datenschutzerklärung?
Erst kürzlich kam es zu einem gerichtlichen Beschluss, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann und somit abgemahnt werden kann. Eine höchst-richterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof ist jedoch abzuwarten.
Laut dem Telemediengesetz gibt es eine Pflicht, dass ein Webseiten-Betreiber, egal, ob dieser einen Newsletter oder ein Webseiten-Analyse-Tool verwendet, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite leicht zugänglich zu machen hat.
Doch wie lang soll eine solche Datenschutzerklärung sein? Wenn man verschiedene Datenschutzerklärungs-Versionen online überprüft, kann man alles, von wenigen Zeilen bis zu einigen hundert Seiten, finden! Sie muss relevant für das Unternehmen sein und muss informieren, welche Daten wie verarbeitet werden. Aber auch das Verwenden von Webseiten-Analyse-Tools sollte ein Bestandteil der Datenschutzerklärung sein.
Da das Thema zur Zeit sehr heiß diskutiert wird, rate ich meinen Mandanten, die verwendete Datenschutzerklärung regelmäßig nach Rechtskonformität zu überprüfen.
Erst kürzlich kam es zu einem gerichtlichen Beschluss, dass das Fehlen einer Datenschutzerklärung einen Wettbewerbsverstoß darstellen kann und somit abgemahnt werden kann. Eine höchst-richterliche Klärung durch den Bundesgerichtshof ist jedoch abzuwarten.
Laut dem Telemediengesetz gibt es eine Pflicht, dass ein Webseiten-Betreiber, egal, ob dieser einen Newsletter oder ein Webseiten-Analyse-Tool verwendet, eine Datenschutzerklärung auf der Webseite leicht zugänglich zu machen hat.
Doch wie lang soll eine solche Datenschutzerklärung sein? Wenn man verschiedene Datenschutzerklärungs-Versionen online überprüft, kann man alles, von wenigen Zeilen bis zu einigen hundert Seiten, finden! Sie muss relevant für das Unternehmen sein und muss informieren, welche Daten wie verarbeitet werden. Aber auch das Verwenden von Webseiten-Analyse-Tools sollte ein Bestandteil der Datenschutzerklärung sein.
Da das Thema zur Zeit sehr heiß diskutiert wird, rate ich meinen Mandanten, die verwendete Datenschutzerklärung regelmäßig nach Rechtskonformität zu überprüfen.