Teilen & Verlinken = Haften?
- von Website Editor
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- 21 Feb., 2019
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Wer kennt das nicht? Man liest einen Artikel oder sieht ein Bild oder findet eine Webseite toll und möchte diese teilen und / oder mit der eigenen Webseite oder den Social Media Profilen verlinken? Das geht alles heutzutage mit einem einfachen Knopfdruck. Vielleicht schnell noch einen Kommentar dazu. Fertig. Passt. Ganz einfach.
Und da fangen die Probleme unbewusst an. Ab wann kann man für solche Artikel, Bilder oder Webseiten, die man teilt oder verlinkt, haftbar gemacht werden?
Die Gerichte befassten sich mit dieser Problematik und sind der Ansicht, dass man klar zwischen 'teilen', also einem technischen Verlinken und der 'Gefällt mir'-Option trennen muss. Der Unter-schied liegt darin, dass eine Verbreitung durch 'teilen' 'nur' eine Handlung ist. Man verbreitet die Nachricht. Es bedeutet aber nicht, dass man der gleichen oder einer anderen Meinung ist.
Anders hingegen wird die 'Gefällt mir'-Option verwendet. Hierbei bestätigt der Verwender, dass er dem Inhalt der Verlinkung, welche rechtswidrig sein könnte, zustimmt. Damit identifiziert sich der Verwender mit einer Aussage und macht sich diese zu eigen, insbesondere, wenn weitere Kommentare folgen.
Aus diesem Grund sollte man sich genau überlegen, ob man immer den 'Gefällt mir'-Button drücken möchte, insbesondere, wenn es um rechtswidrige Inhalte geht. Denn ein Risiko besteht, dass man auch in diesen Situationen für einen eingestellten Link durch 'Gefällt mir' haftbar gemacht werden kann.
Und da fangen die Probleme unbewusst an. Ab wann kann man für solche Artikel, Bilder oder Webseiten, die man teilt oder verlinkt, haftbar gemacht werden?
Die Gerichte befassten sich mit dieser Problematik und sind der Ansicht, dass man klar zwischen 'teilen', also einem technischen Verlinken und der 'Gefällt mir'-Option trennen muss. Der Unter-schied liegt darin, dass eine Verbreitung durch 'teilen' 'nur' eine Handlung ist. Man verbreitet die Nachricht. Es bedeutet aber nicht, dass man der gleichen oder einer anderen Meinung ist.
Anders hingegen wird die 'Gefällt mir'-Option verwendet. Hierbei bestätigt der Verwender, dass er dem Inhalt der Verlinkung, welche rechtswidrig sein könnte, zustimmt. Damit identifiziert sich der Verwender mit einer Aussage und macht sich diese zu eigen, insbesondere, wenn weitere Kommentare folgen.
Aus diesem Grund sollte man sich genau überlegen, ob man immer den 'Gefällt mir'-Button drücken möchte, insbesondere, wenn es um rechtswidrige Inhalte geht. Denn ein Risiko besteht, dass man auch in diesen Situationen für einen eingestellten Link durch 'Gefällt mir' haftbar gemacht werden kann.