Fantasienamen und Ihr Unternehmen

  • von Website Editor
  • 21 Feb., 2019
“Ich habe mir einen tollen Fantasienamen für mein neues Unternehmen ausgedacht und ein super Logo kreiert. Kann ich so mein Einzelunternehmen nennen?” 

Viele Einzelunternehmer fragen oft, ob sie ihren tollen Fantasienamen verwenden können. Das Verwenden eines Fantasienamens kann möglich sein, aber man muss hier einige Punkte beachten. 

Normalerweise läuft ein Einzelunternehmen auf Ihren persönlichen Namen. Sollten Sie den Wunsch haben, dass Ihr Unternehmen einen Fantasienamen trägt, dann muss dieser im Handelsregister eingetragen werden. Dazu benötigen Sie einen Notartermin. 

Sollten Sie sich gegen die Eintragung des Fantasienamens entscheiden, dann dürfen Sie nach außen hin nur Geschäfte in Ihrem persönlichen Namen tätigen. Ein Logo spiegelt oftmals den Fantasienamen wieder. Solange Sie keine Urheberrechte verletzen, können Sie den Fantasienamen hier verwenden. Sie sollten aber darauf achten, dass das Logo nicht direkt neben Ihrem Namen platziert wird, damit es zu keinen Verwirrungen kommt.
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