Persönliche Haftung eines Geschäftsführers einer englischen Limited
- von Website Editor
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- 21 Feb., 2019
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“Ich war für etwa 4 Monate Geschäftsführer, aber nicht Eigentümer einer englischen Limited mit Sitz in England, welche aber nur in Deutschland tätig war. Erst nachdem ich mein Amt als Geschäftsführer niedergelegt habe, erfuhr ich, dass die Eigentümer während meiner Geschäftsführerzeit einige Rechnungen nicht gezahlt hatten. Die Gläubiger versuchen nun, die ausstehenden Beträge von mir persönlich einzutreiben. Ich dachte immer, ich sei nicht persönlich haftbar zu machen, da es sich ja um eine englische Limited, also mit beschränkter Haftung der Eigentümer, handelt?”
Solche und ähnliche Anfragen erhalte ich sehr häufig. Es ist korrekt, dass in gewissen Situationen ein Geschäftsführer einer englischen Limited auch persönlich haftbar sein kann, In der obigen speziellen Situation würde ich Sie bitten, meine Kanzlei dringend zu kontaktieren.
Viele, die eine englische Limited als Option für ihr Unternehmen sehen, glauben, dass Sie nur mit Ihren Einlagen und nicht mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Von daher ist eine anwaltliche Beratung immer vorzuziehen, damit man genau auf solche Punkte hinweisen kann. Rufen Sie meine Kanzlei an und vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin.
Solche und ähnliche Anfragen erhalte ich sehr häufig. Es ist korrekt, dass in gewissen Situationen ein Geschäftsführer einer englischen Limited auch persönlich haftbar sein kann, In der obigen speziellen Situation würde ich Sie bitten, meine Kanzlei dringend zu kontaktieren.
Viele, die eine englische Limited als Option für ihr Unternehmen sehen, glauben, dass Sie nur mit Ihren Einlagen und nicht mit ihrem Privatvermögen haftbar gemacht werden können. Von daher ist eine anwaltliche Beratung immer vorzuziehen, damit man genau auf solche Punkte hinweisen kann. Rufen Sie meine Kanzlei an und vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin.