Adressänderung & Handelsregister
- von Website Editor
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- 21 Feb., 2019
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“Meine Unternehmens-Adresse hat sich geändert und ich habe mein Impressum angepasst. Jetzt meinte ein Bekannter, dass ich dies auch dem Handelsregister melden muss. Was muss ich tun?”
Ihr Bekannter hat Recht. Melden Sie die Änderungen nicht dem Handelsregister, kann Ihnen sogar Zwangsgeld von bis zu 5.000 Euro drohen. Von daher sollten Sie sofort handeln und Ihren Notar anrufen, da eine solche Änderung über einen Notar laufen muss.