Die englische Limited mit Zweigniederlassung in Deutschland?
- von Website Editor
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- 21 Feb., 2019
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Sie haben eine Idee und wollen ein neues Unternehmen gründen. Doch welche Gründungs-Option ist die richtige für Sie? Am besten eine, welche Sie mit wenig Eigenkapital gründen können. Dann kommt bei vielen der Gedanke, eine englische Limited mit Sitz in England zu gründen. Eine Zweigstelle wird oftmals in Deutschland errichtet, von wo aus Sie Ihr Unternehmen leiten. Hört sich gut an und scheint alles zu passen! Verpflichtungen? Da wird schon nichts auf mich zukommen - denken Sie!
Eine englische Limited wird ‘einfach’ gegründet, da sie angeblich schnell und günstig zu eröffnen ist. Leider aber werden oftmals nicht alle wichtigen Dokumente bei Companies House, dem englischen Handelsregister, eingereicht. Auch ist die englische Sprache ein Hindernis. Sollte man denn einen Anwalt oder sogar einen Steuerberater aufsuchen, um etwaige Fragen zu klären, die man bei einer englischen Limited beachten muss? Ach egal. Man hat diese tolle englische Limited ganz schnell gegründet und kann loslegen.
Von solchen Erfahrungen höre ich leider nur zu oft in meiner Kanzlei. In vielen Fällen wurde es versäumt, trotz Anzeigepflicht, Companies House zum Beispiel auf eine deutsche Zweigstelle aufmerksam zu machen. 'Annual Return’ und 'Annual Accounts' müssen jährlich bei Companies House eingereicht werden. Versäumt man dies, können nicht nur zusätzlich Kosten entstehen, sondern im schlimmsten Fall könnte Companies House die englische Limited schließen. Und dann? Aus der Traum?
Rufen Sie mich an und wir können über Ihre Fragen in Bezug auf Ihre bestehende oder Ihre neue englische Limited sprechen.
Eine englische Limited wird ‘einfach’ gegründet, da sie angeblich schnell und günstig zu eröffnen ist. Leider aber werden oftmals nicht alle wichtigen Dokumente bei Companies House, dem englischen Handelsregister, eingereicht. Auch ist die englische Sprache ein Hindernis. Sollte man denn einen Anwalt oder sogar einen Steuerberater aufsuchen, um etwaige Fragen zu klären, die man bei einer englischen Limited beachten muss? Ach egal. Man hat diese tolle englische Limited ganz schnell gegründet und kann loslegen.
Von solchen Erfahrungen höre ich leider nur zu oft in meiner Kanzlei. In vielen Fällen wurde es versäumt, trotz Anzeigepflicht, Companies House zum Beispiel auf eine deutsche Zweigstelle aufmerksam zu machen. 'Annual Return’ und 'Annual Accounts' müssen jährlich bei Companies House eingereicht werden. Versäumt man dies, können nicht nur zusätzlich Kosten entstehen, sondern im schlimmsten Fall könnte Companies House die englische Limited schließen. Und dann? Aus der Traum?
Rufen Sie mich an und wir können über Ihre Fragen in Bezug auf Ihre bestehende oder Ihre neue englische Limited sprechen.