Drohnen – mehr als nur ein ‘Spielzeug’?
- von Website Editor
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- 21 Feb., 2019
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Eine Drohne als Spielzeug gewinnt immer mehr an Beliebtheit, ganz besonders jetzt vor Weihnachten. Ob mit oder ohne Kamera, ob mit Tablet oder Smartphone gesteuert, ein solches Flugobjekt reizt viele. Doch das Bundesverkehrsministerium äußert große Bedenken.
Leider kommt es vermehr zu Unfällen mit Drohnen. Diese werden auch immer häufiger missbräuchlich verwendet. In solchen Fällen kann man fast nie herausfinden, wer der Übeltäter war, der zur Rechenschaft herangezogen werden muss.
Das Ministerium plädiert daher dafür, dass es eine Kennzeichenpflicht für Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm geben soll, egal, ob diese während eines privaten oder eines kommerziellen Einsatzes verwendet werden. Somit ist ein anonymes Verwenden einer solchen Drohne ausgeschlossen.
Es soll aber künftig insbesondere im privaten Gebrauch gewisse Regeln und Vorschriften für die Verwendung einer Drohne geben, welche strengstens eingehalten werden müssen. Das Ministerium erwähnt hier unter anderem, dass eine Drohne nicht mehr als 100 Meter in die Höhe fliegen darf und dass eine Benutzung von privaten Drohnen über Katastrophengebieten und Unglücksorten komplett untersagt ist.
Der Gesetzgeber stellt sogar Überlegungen an, dass bei einem Einsatz einer gewerblichen Drohne ein Drohnen-Führerschein Bedingung sein sollte. Welche Voraussetzungen relevant sein könnten, sind abzuwarten.
Auch wenn die Drohne ein sehr interessantes Spielzeug sein kann, sollte man sich im Klaren sein, dass das Ministerium Voraussetzungen und Pflichten auferlegen wird, welche zu beachten sind. Und wer weiss, vielleicht werden die Päckchen bereits nächsten Weihnachten von gewerblichen Anbietern per Drohnen verschickt.
Leider kommt es vermehr zu Unfällen mit Drohnen. Diese werden auch immer häufiger missbräuchlich verwendet. In solchen Fällen kann man fast nie herausfinden, wer der Übeltäter war, der zur Rechenschaft herangezogen werden muss.
Das Ministerium plädiert daher dafür, dass es eine Kennzeichenpflicht für Drohnen ab einem Gewicht von 500 Gramm geben soll, egal, ob diese während eines privaten oder eines kommerziellen Einsatzes verwendet werden. Somit ist ein anonymes Verwenden einer solchen Drohne ausgeschlossen.
Es soll aber künftig insbesondere im privaten Gebrauch gewisse Regeln und Vorschriften für die Verwendung einer Drohne geben, welche strengstens eingehalten werden müssen. Das Ministerium erwähnt hier unter anderem, dass eine Drohne nicht mehr als 100 Meter in die Höhe fliegen darf und dass eine Benutzung von privaten Drohnen über Katastrophengebieten und Unglücksorten komplett untersagt ist.
Der Gesetzgeber stellt sogar Überlegungen an, dass bei einem Einsatz einer gewerblichen Drohne ein Drohnen-Führerschein Bedingung sein sollte. Welche Voraussetzungen relevant sein könnten, sind abzuwarten.
Auch wenn die Drohne ein sehr interessantes Spielzeug sein kann, sollte man sich im Klaren sein, dass das Ministerium Voraussetzungen und Pflichten auferlegen wird, welche zu beachten sind. Und wer weiss, vielleicht werden die Päckchen bereits nächsten Weihnachten von gewerblichen Anbietern per Drohnen verschickt.